Pflege im Kreis Wesel

Pflege im Kreis Wesel

Im Kreis Wesel gibt es mehrere Tagespflegeeinrichtungen, die pflegebedürftige Menschen tagsüber betreuen. In 57 Alten- und Pflegeheimen werden über 5.000 vollstationäre Pflegeplätze angeboten. Über 160 solitäre Kurzzeitpflegeplätze und weitere über 350 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze bei den vollstationären Pflegeeinrichtungen stehen außerdem zur Verfügung.

Der örtliche Pflegeplan verschafft allen Interessierten und professionell Handelnden einen Überblick über die aktuelle Versorgungssituation von pflege- und hilfebedürftigen Menschen im Kreis Wesel.

Heimaufsicht des Kreises Wesel

Die Heimaufsicht hat die Aufgabe Einrichtungen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten, zu informieren, zu beraten und für die behördliche Qualitätssicherung zu sorgen.

Die Heimaufsicht ist Anlaufstelle für die in den Einrichtungen lebenden Menschen, deren Angehörige sowie Betreuerinnen oder Betreuer und der dort arbeitenden Beschäftigten. Sie informiert diesen Personenkreis über heimrechtliche Belange und nimmt sich ihrer Sorge und Nöte an.

Die Heimaufsicht ist zuständig für

  • Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (Alten- und Altenpflegeheime sowie Heime für Menschen mit Behinderung)
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (selbstverantwortete und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften),
  • Angebote des Servicewohnens (Vermietung und Bereitstellung von Allgemeinen Unterstützungsleistungen)
  • ambulante Dienste (soweit sie Leistungen in anbieterverantworteten Wohngemeinschaften erbringen),
  • Gasteinrichtungen (Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Hospize).

Die wichtigste Aufgabe besteht darin, den in den oben genannten Wohnformen lebenden Menschen ein ihrer Selbstbestimmung und Würde entsprechendes Leben zu ermöglichen und, sofern notwendig, auch gegenüber den Leistungsanbietern einzufordern. Das Wohn- und Teilhabegesetz legt hierfür die Mindestanforderungen fest.

Eine zentrale Aufgabe der Heimaufsicht ist es, die Einhaltung der Anforderungen im Rahmen regelmäßiger, unangemeldeter Prüfungen zu überwachen. Diese werden in den Ergebnisberichten zu den Regelprüfungen veröffentlicht.

Die Heimaufsicht ist auch für alle Fragen und Hinweise rund um das Thema "Leben in einer Einrichtung" der passende Ansprechpartner. Wir nehmen uns Zeit für eine umfassende und vertrauliche Beratung.

Bild: Robert Kneschke
Pflegeberatungsstellen im Kreis Wesel

Für die Stadt Hamminkeln und die Gemeinde Schermbeck erfolgt die Pflegeberatung durch den Kreis Wesel.

Die Ungewissheit über die Zukunft ist im Fall einer Pflegebedürftigkeit oft die schlimmste Belastung für Betroffene und Angehörige. Sowohl die Pflegebedürftigen selbst als auch deren Angehörige stehen plötzlich vor einer Vielzahl von Fragen.

Die Pflegeberatungen im Kreis Wesel vermittelt das Wissen, das benötigt wird, um richtige Entscheidungen treffen zu können. Die Pflegeberatung der Kommune berät unabhängig, neutral und kostenlos.

Wir sprechen mit Bürgerinnen und Bürgern über ihre individuelle Situation und beraten sie unabhängig über konkrete Hilfsmöglichkeiten:

  • Leistungen der Pflegekasse
  • Feststellen der Pflegebedürftigkeit
  • Weitere finanzielle Leistungen
  • Pflege Zuhause
  • Unterstützung der Haushaltsführung
  • Tagespflege und Kurzzeitpflege
  • Betreuung Pflegebedürftiger in der Urlaubszeit
  • Hilfen für Angehörige
  • Wohnungsfragen
  • Pflege in Heimen