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Inhalt

Informationen für angehende Fahrlehrer/innen

Kann ich eine Fahrlehrerlaubnis erwerben?

Nach dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen kann die Fahrlehrerlaubnis erwerben, wer geistig, körperlich und fachlich geeignet sowie persönlich zuverlässig ist.

Ist eine Vorbildung notwendig?

Mindestvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschule oder eine dem gleichzusetzende Vorbildung. Eine höherwertige Schulbildung, also beginnend mit der Fachoberschulreife, macht einen Berufsabschluss entbehrlich, dies ist im Einzelfall gesondert zu prüfen.

Ist ein Mindestalter vorgeschrieben?

Für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis ist ein Mindestalter von 22 Jahren vorgeschrieben.

Welche Fahrerlaubnisse sind erforderlich?

Für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis müssen prinzipiell die Fahrerlaubnisse der Klassen A, BE und CE nachgewiesen werden. Wollen Sie darüber hinaus auch auf Kraftomnibussen schulen, müssen Sie zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzen.

Brauche ich Fahrpraxis?

Für den Erwerb der Grundfahrlehrerlaubnis der Klasse BE müssen Sie nachweisen, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B oder der Klasse C gefahren haben. Für die Fahrlehrerlaubnisse CE, DE oder A müssen jeweils zwei Jahre Fahrpraxis nachgewiesen werden. Eine 60-stündige praktische Ausbildung je 45 Minuten in einer Fahrschule oder hauptberufliches Führen der Klasse CE bzw. D ersetzen die zwei Jahre Fahrpraxis dieser Klassen. Der Nachweis über die erforderliche Fahrpraxis kann durch Vorlage folgender Unterlagen erbracht werden:

  • Arbeitsbescheinigung
  • Fahrtennachweisheft
  • Zeugnisse
  • Bestätigung der Zulassungsstelle bei eigenem Fahrzeug
  • Versicherungsnachweis bei eigenem Fahrzeug
  • eidesstattliche Versicherung zur Fahrpraxis

Wie gestaltet sich die Ausbildung für die Grundfahrlehrerlaubnis?

Die Ausbildung für Bewerber/innen um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE verläuft in zwei Phasen und beträgt in der erstenPhase 5,5 Monate in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und in der zweite Phase 4,5 Monate in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule. Die zweite Ausbildungsphase ist im übrigen nur für die Grundfahrlehrerlaubnis der Klasse BE notwendig.

Wie ist der Ablauf der Ausbildung weiterer Klassen?

Für Bewerber/innen um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A beträgt die Ausbildung zusätzlich einen Monat, die der Klasse CE oder DE zusätzlich zwei Monate. Besitzt der/die Bewerber/in um die Klasse DE schon die Fahrlehrerlaubnis der CE oder umgekehrt, so verkürzt sich die zusätzliche Ausbildungsdauer um einen Monat.

Was beinhaltet die erste und zweite Ausbildungsphase?

In der 1. Phase werden Sie in einem 5,5-monatigen Lehrgang umfassend und gründlich in folgenden Bereichen ausgebildet:

  • Fahrschulpädagogik
  • Verkehrsverhaltenslehre
  • Vorschriften im Straßenverkehr
  • allgemeinrechtliche Grundkenntnisse und Basiswissen im Kfz-technischem Bereich

Die erste Phase schließen Sie mit zwei bestandenen Teilprüfungen (Fahrprobe und Fachkundeprüfung) ab und erhalten die sogenannte ‚befristete' Fahrlehrerlaubnis.

Nun folgt die zweite Phase, die sogenannte praktische Ausbildung, in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule von mindestens 4,5 Monaten und maximal 24 Monaten Dauer. Die zweite Phase schließen Sie mit der dritten Teilprüfung in der Ausbildungsfahrschule ab. Hier wird zum einen überprüft, ob Sie einen theoretischen Unterricht abhalten und zum anderen, ob Sie eine/n Fahrschüler/in im Kraftfahrzeug ausbilden können.

Haben Sie auch die dritte Teilprüfung erfolgreich absolviert, erhalten Sie von der Genehmigungsbehörde die Fahrlehrerlaubnis. Bei den Prüfungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnisse der Klassen A, CE, DE entfällt die 3. Teilprüfung.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag mit der Angabe, für welche Fahrzeugklasse die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll (zu Beginn immer BE)
  • Geburtsurkunde
  • ein Lebenslauf
  • das Zeugnis eines Amtsarztes über die geistige und körperliche Eignung
  • eine Ablichtung des Führerscheins
  • Unterlagen über die Fahrpraxis
  • ein Nachweis über die Vorbildung (Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder höherwertiger Schulabschluss)
  • eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Anmeldung zur Ausbildung

Gebühr

  • 85,00 € Erteilung einer befristete Fahrlehrerlaubnis
  • 40,90 € Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
   

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