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Integrationskurse / Sprachförderung
Ziel des Integrationskurses ist, den ausländischen Mitbürgern/innen die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Der Integrationskurs umfasst in der Regel 645 Unterrichtsstunden (Ausnahme Intensivkurse). Er findet in Deutsch statt und umfasst einen Sprachkurs zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt, das sich hierzu privater oder öffentlicher Träger bedienen kann.
Benötigte Unterlagen
keine
Gebühr
Die Festsetzung der Kursgebühren obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.
Hinweise
Teilnahmeberechtigt oder verpflichtet sind:
- Ausländer/innen, die einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch haben und zur Teilnahme von der Ausländerbehörde berechtigt wurden,
- Ausländer/innen, die zur Teilnahme von der Ausländerbehörde oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verpflichtet worden sind,
- Ausländer/innen, die zur Teilnahme durch die Ausländerbehörde verpflichtet worden sind,
- Spätaussiedler/innen, die zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen worden sind und
- Personen, die zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassen worden sind.

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