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Allgemeines Ordnungsrecht
Hier können sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen rechtlichen Fragen zum Ordnungsrecht, speziell auch zum Ladenöffnungsgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz und dem Landeshundegesetz NRW vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe 32-1 wenden.
Anträge auf Genehmigung von Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen sind an den Kreis Wesel zu richten. Eine solche Ausnahmegenehmigung, wird nur in besonders gelagerten Fällen erteilt, nämlich nur dann, wenn ein dringendes Bedürfnis zur Arbeitserledigung an Sonn- und Feiertagen gegeben ist. Bei der Prüfung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird ein strenger Maßstab angelegt, um dem grundsätzlichen Verbot gerecht zu werden.

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