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Inhalt

Lebensmittel und Tiere

Collage bestehend aus: Kälbern, Schweinehälften, Bäckereiauslagen, Hund

Für den Verbraucherschutz hinsichtlich der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und für die öffentlichen Aufgaben in den Bereichen des Gesundheitsschutzes der Tiere ist der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen zuständig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und im Außendienst leisten Überwachungs- und Beratungstätigkeiten, organisatorisch sind sie zwei Fachgruppen zugeordnet. 

Tiergesundheit, Tierkörperbeseitigung

  • Tierseuchenbekämpfung / Tierkörperbeseitigung
  • Arznei- und Futtermittelüberwachung
  • Tierschutz

Der Gesundheitsschutz der Tiere umfasst vor allem die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen, die eine Gefahr für die Nutztierbestände darstellen und auch eine große wirtschaftliche Bedeutung haben, wie z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche und Aviäre Influenza (Vogelgrippe) sowie Tierseuchen, die als Zoonosen auf den Menschen übertragbar sind, wie z.B. die Tollwut oder die Papageienkrankheit (Psittakose, Ornithose). Von zunehmender Bedeutung sind die über Lebensmittel übertragbaren Zoonosen, an vorderster Stelle die Salmonellosen.

Tiergesundheitsprogramme und Monitoring- Programme (z.B.  BHV 1, Leukose, Brucellose, Wildschweinepest) werden genauso amtlich überwacht wie die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorschriften bei der Tierhaltung und im Tierhandel. Im internationalen Tierverkehr sind in vielen Fällen amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich. Zahlreiche Veranstaltungen unterliegen einer amtstierärztlichen Überwachung.

Zu diesem Bereich zählt auch der Tierschutz. Neben Routinekontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben, beim Viehhandel und – transport, in gewerbsmäßigen Tierhaltungen ( z.B. Zoohandel) und anderen Betrieben werden aufgrund von Anzeigen gezielte Kontrollen auch in Privathaltungen durchgeführt und notwendige Maßnahmen ergriffen.

Viele Fälle des gewerbsmäßigen Umgangs mit Tieren sind erlaubnis- oder genehmigungspflichtig, bestimmte Aufgaben nach dem Landeshundegesetz werden ebenfalls wahrgenommen.

 

Lebensmittelüberwachung, Fleisch- und Milchhygiene

  • Fleischhygieneüberwachung
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
  • Überwachung sonstiger Lebensmittel tierischer Herkunft ( Milch, Eier, Honig etc.)

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Futtermittel- und Arzneimittelüberwachung

Die Lebensmittelunternehmer sind, beginnend auf der Stufe der Urproduktion bis hin zur Ladentheke im Supermarkt, verantwortlich für die Unbedenklichkeit und Qualität der Lebensmittel auf der jeweiligen Produktionsstufe.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert in aller Regel unangemeldet, stichprobenweise und risikoorientiert diese Betriebe und Produkte und entnimmt Proben zur Untersuchung auf z.B. Kennzeichnung, chemische Inhaltsstoffe, mikrobiologische Beschaffenheit, Haltbarkeit bzw. Verderb. Ziel sind der Schutz vor Täuschung und Gesundheitsgefahren.

Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel tierischer Herkunft können nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Daher setzt die Lebensmittelüberwachung bereits im Stall an. Vom lebenden Tier, Futtermitteln und Tränkewasser werden Proben zur Untersuchung auf Arzneimittelrückstände oder anderen gesundheitsrelevanten Rückständen wie Schwermetallen oder Pflanzenschutzmitteln entnommen.

Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte führen die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch.

Die Überwachung der Lebensmittelbetriebe erfolgt durch speziell ausgebildete Lebensmittelkontrolleure, amtliche Tierärztinnen und Tierärzte sowie einen Lebensmittelchemiker.

Gegenstand der Kontrollen sind Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene sowie Überprüfung der vorgeschriebenen Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmer.

Neben diesen Routinekontrollen werden Verbraucherbeschwerden bearbeitet und Rückrufaktionen eingeleitet oder überwacht, die sich aus Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem ergeben.

Zu den ebenfalls überwachten Bedarfsgegenständen zählen z.B. Spielwaren, Kochgeschirr, Textilien, Kosmetika, Hygieneartikel und andere Produkte.

Im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung werden die Hausapotheken der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte wie auch schwerpunktmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb die Anwendung am Lebensmitteltier überwacht.

   

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