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Inhalt

Wasserwirtschaft

Wasser ist ein natürliches Umweltgut und eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Wasser ist kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere. Es geht bei der Wasserversorgung nicht in erster Linie um den Verkauf eines Produktes, sondern um Verbraucher- und Umweltschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Im internationalen Vergleich nehmen die Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit in Deutschland einen Spitzenplatz ein. Die Qualitätssicherung erfolgt durch Ausweisung von Wasserschutzzonen, in denen in Abhängigkeit von der Entfernung zum Erfassungsbrunnen einschränkende Bestimmungen zur Nutzung der Erdoberfläche festgelegt sind. Sie gewährleistet einen nachhaltigen Umgang mit dem Umweltgut "Wasser" vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen der Bürgerinnen und Bürger und sichert Investitionen und Arbeitsplätze in der Region.

Daher ist mit dem Bauen die Verpflichtung verbunden, anfallendes Abwasser schadlos zu beseitigen. Ebenso muß eine Erlaubnis erteilt werden, wenn Grundwasser zum Zwecke der Trinkwassernutzung dort gefördert werden soll, wo keine öffentliche Wasserversorung besteht.

Benötigte Unterlagen

siehe Antrag zum Einleiten von Niederschlagswasser bzw.Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Recycling-Material

Gebühr

siehe Antrag zum Einleiten von Niederschlagswasser bzw.Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Recycling-Material

Hinweise

Downloads:

  • Antrag zum Einleiten von Niederschlagswasser
  • Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbau vom Recycling-Material

 

   

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