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Soziale Wohnraumförderung

Die Fachgruppe 60-3 des Kreises Wesel ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnraumförderung sowie für die Einhaltung und Sicherung der Wohnraumversorgung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Gefördert werden der Bau oder Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung für Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem in der Regel minderjährigen Kind oder einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.
Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Aufgaben der Wohnraumförderung
Förderung des sozialen Wohnungsbaues:
- Neubau von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen, einschließlich Erwerb sowie Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum,
- Mietwohnungsbau,
- Bestandsförderung,
Bestands- und Besetzungskontrolle von Sozialwohnungen,
Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Zinsbescheinigungen,
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Wohnraumförderung
- Einkommensbelege
Gebühr
keine

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