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Gewässerrandstreifen

Kontakt

Jürgen Danielzik
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Bernd Finke
Telefon: 0281/207-2550
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Herbert Spickermann
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Ein Pilotprojekt des Kreises Wesel

Ziel des Pilotprojektes ist es, unsere Gewässer vor Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität im Kreis Wesel zu leisten.

unbewirtschafteter  Gewässerrandstreifen zwischen Ackerfläche und Graben

Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Kreis in 2007 ein Pilotprojekt aufgelegt. Das Pilotprojekt wendet sich an Landwirte/innen, die im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Kreis zwischen Ihren Nutzflächen und den Gewässern einen 3 m bis 10 m breiten Gewässerrandstreifen anlegen und ohne Pflanzenschutz- und Düngemittel extensiv bewirtschaften.

Erläuterungen und Anträge
Für die extensive Nutzung einer Grünlandfläche oder die Umwandlung von Ackerland in einen Gewässerrandstreifen incl. der Einhaltung der Bewirtschaftungsbedingungen erhalten die Landwirte/innen eine Ausgleichszahlung zwischen 289, - €/ha/Jahr und 715,- €/ha/Jahr.

Die Entwicklung von Gewässerrandstreifen ist in den Landschaftsplänen der Räume Alpen/Rheinberg, Dinslaken/Voerde, Hamminkeln, Hünxe/Schermbeck, Sonsbeck/Xanten und Wesel festgesetzt. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich auf der Basis freiwilliger auf 5 Jahre befristeter Vereinbarungen.

Breite des Gewässerrandstreifen:
Die Breite soll 3 bis 10 m betragen. Selbstverständlich können auf einer Fläche auch unterschiedliche Breiten, je nach Lage bzw. Verlauf des Gewässers in der Örtlichkeit, vereinbart werden.

Extensivierung:
Es können vier verschiedene „Pakete" (Bewirtschaftungsbedingungen) vereinbart werden. Alle Pakete schreiben den Verzicht von Pflanzenschutz- und Düngemitteln vor. Als Ausgleich erhalten die BewirtschafterInnen eine Förderung.

Förderprämie:
Die Förderprämie für die 5- jährige Laufzeit wird bereits am Ende des ersten Vertragsjahres komplett ausgezahlt.

Förderanträge:
Die Förderanträge, die Sie weiter unten als PDF-Datei finden, sind zu richten an den

Landrat des Kreises Wesel
Fachgruppe 60- 2
Postfach 10 11 60
46471 Wesel
   

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