Inhalt
Genehmigungen nach Landschaftsrecht
Kontakt
Ute AmbergeTelefon: 0281/207-3550Telefax: 0281/207-4613
Klaus FichtlerTelefon: 0281/207-2544
Telefax: 0281/207-4613
Birgit AppelsTelefon: 0281/207-3550
Telefax: 0281/207-4613
Joachim WittebrockTelefon: 0281/207-2537
Telefax: 0281/207-4613
Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig verändern können; z.B.
- die Errichtung baulicher Anlagen;
- die Fällung von Bäumen, die das Orts-/Landschaftsbild prägen;
- die Beseitigung von Hecken, Alleen, Baumreihen und Streuobstwiesen, soweit sie prägende Bestandteile der Landschaft sind;
- Leitungsverlegungen etc.
Für alle Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach anderen Rechtsvorschriften keiner behördlichen Genehmigung oder keiner Anzeige an eine Behörde bedürfen, z.B.
- Baumfällungen,
- baugenehmigungsfreie Vorhaben wie Gewächshäuser bis 4 m Firsthöhe und Viehunterstände,
- Leitungsverlegung u. ä.
ist eine Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde erforderlich.
