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Landschaftsplanung - Satzungsbeschluss LP Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn
Die beschlussfähige Planfassung stellt nach dem Ersten Konzept, dem Vorentwurf und dem Entwurf die endgültige Planfassung dar, die vom Kreistag beschlossen wird. Der Umweltbericht als integraler Bestandteil des Erläuterungsbandes enthält gleichzeitig das Ergebnis der strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Landschaftsplan.
Der Kreistag hat am 13.12.2012 die Vorschläge zur Berücksichtigung der zum Entwurf eingegangenen einzelnen Anregungen und Bedenken und gleichzeitig den Landschaftsplan als Satzung beschlossen. Diesen Beschluss mit allen Anlagen inkl. der Planfassung des Landschaftsplans finden Sie unter dem unten stehenden Link. Über die dortigen Downloads gelangen Sie unter anderem zum Text- und Erläuterungsband sowie zu den zugehörigen Karten der Panfassung (pdf-Dokumente).
(Hinweis: Die barrierefreien Textdokumente unterscheiden sich in der Formatierung und der Seitenanzahl von den Druckexemplaren, die der Kreis Wesel für die Offenlage erstellt hat. Eine rechtliche Verbindlichkeit hat allein das Druckexemplar, das beim Kreis Wesel eingesehen werden kann.)

Bestandteile der beschlussfähigen Planfassung
Textband
Im allgemeinen Teil sind die Vorgehensweise im Planverfahren, der Verfahrensablauf, die Lesart des Landschaftsplanes sowie allgemeine Informationen zu den Planräumen und deren Nutzungsstrukturen beschrieben.
Im Entwicklungsteil (E) sind die Entwicklungsziele für die Landschaft sowie die Biotopverbundflächen und -achsen dargestellt. Die Entwicklungsziele beschreiben den Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung für einen bestimmten Landschaftsraum. Die Entwicklungsziele sind behördenverbindlich und entfalten keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Im Festsetzungsteil 1 (F1) sind die besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft dargestellt. Hierzu zählen die Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile mit den zugehörigen Ge- und Verboten, die eine unmittelbare Wirksamkeit entfalten und rechtsverbindlich gegenüber jedem Bürger sind.
Im Festsetzungsteil 2 (F2) sind die Pflege-, Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen dargestellt. Sie sind mittelbar wirksam, da iIhre Umsetzung erst auf der Grundlage freiwilliger, vertraglicher Vereinbarungen erfolgt.
Zu jedem der drei Teile befinden sich im Anhang die zugehörigen Karten im Maßstab 1:30.000, jeweils auf 5 Teilblätter aufgeteilt.
Erläuterungsband
Der Erläuterungsband besteht aus dem Teil A (Umweltbericht) und dem Teil B (Erläuterungen). Er enthält keine rechtsverbindlichen Planaussagen.
Im Umweltbericht sind die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Landschaftsplanes auf die Schutzgüter der Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet.
In den Erläuterungen sind weitergehende Ausführungen und Informationen zum Plangebiet sowie zu den Darstellungen und Festsetzungen des Textbandes enthalten. Im Anhang befinden sich die 3 Themenkarten "Biotopverbund", "Reitwege" und "Vorrangbereiche zur Umsetzung von Maßnahmen".
Aktueller Verfahrensstand
Der Landschaftsplan ist am 13.12.2012 vom Kreistag als Satzung beschlossen worden. Nach Anzeige bei der Bezirksregierung Düsseldorf und anschließender Bekanntmachung tritt der Landschaftsplan voraussichtlich bis Mitte 2013 in Kraft.


Kreistagsbeschluss mit allen Anlagen