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Info-Bereich

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Kontakt

Klaus Horstmann
Telefon: 0281/207-2541
Telefax: 0281/207-67-2541

Dipl.-Ing. Agrar


Winfried Letzner
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Dipl.-Ing. Landespflege


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Dipl.-Verwaltungswirtin


Martina Nagel
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Rechtliche Wirkungen

Seit dem Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes sind alle Änderungen bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen verboten (Veränderungsverbot). Die im Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.

Im Plangebiet gilt dies für drei geplante neue Naturdenkmale (1 Stieleichengruppe im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sowie 1 Stieleiche im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn) sowie die geplanten neuen Naturschutzgebiete, z.B. Leucht, Fossa Eugeniana, Issumer Fleuth, Mönchschall, Erweiterung des Schwafheimer Bruchs.


Offenlage des Entwurfs

Der Entwurf lag in der Zeit vom 27.02. bis 30.03.2012 im Kreishaus Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Raum 536, aus und konnte in diesem Zeitraum von jedem Interessierten montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr eingesehen werden.

Zusätzlich wurden folgende örtliche Info-Veranstaltungen jeweils in der Zeit von 14.00 bis 21.00 Uhr angeboten, in denen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wesel die Inhalte und Wirkungen des Landschaftsplanes vorgestellt und erörtert sowie Anregungen und Bedenken hierzu entgegen genommen haben:

  • 27.02.2012
    Neues Rathaus Moers,
    Rathausplatz 1,
    47441 Moers
  • 01.03.2012
    Rathaus Neukirchen-Vluyn,
    Hans-Böckler-Str. 26,
    47506 Neukirchen-Vluyn
  • 08.03.2012
    Rathaus Kamp-Lintfort,
    Am Rathaus 2,
    47475 Kamp-Lintfort



Inhalt

Landschaftsplanung - Satzungsbeschluss LP Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn

Die beschlussfähige Planfassung stellt nach dem Ersten Konzept, dem Vorentwurf und dem Entwurf die endgültige Planfassung dar, die vom Kreistag beschlossen wird. Der Umweltbericht als integraler Bestandteil des Erläuterungsbandes enthält gleichzeitig das Ergebnis der strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Landschaftsplan.

Der Kreistag hat am 13.12.2012 die Vorschläge zur Berücksichtigung der zum Entwurf eingegangenen einzelnen Anregungen und Bedenken und gleichzeitig den Landschaftsplan als Satzung beschlossen. Diesen Beschluss mit allen Anlagen inkl. der Planfassung des Landschaftsplans finden Sie unter dem unten stehenden Link. Über die dortigen Downloads gelangen Sie unter anderem zum Text- und Erläuterungsband sowie zu den zugehörigen Karten der Panfassung (pdf-Dokumente).
(Hinweis: Die barrierefreien Textdokumente unterscheiden sich in der Formatierung und der Seitenanzahl von den Druckexemplaren, die der Kreis Wesel für die Offenlage erstellt hat. Eine rechtliche Verbindlichkeit hat allein das Druckexemplar, das beim Kreis Wesel eingesehen werden kann.)

Heidelandschaft im Kreis Wesel

Bestandteile der beschlussfähigen Planfassung

Textband

Im allgemeinen Teil sind die Vorgehensweise im Planverfahren, der Verfahrensablauf, die Lesart des Landschaftsplanes sowie allgemeine Informationen zu den Planräumen und deren Nutzungsstrukturen beschrieben.

Im Entwicklungsteil (E) sind die Entwicklungsziele für die Landschaft sowie die Biotopverbundflächen und -achsen dargestellt. Die Entwicklungsziele beschreiben den Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung für einen bestimmten Landschaftsraum. Die Entwicklungsziele sind behördenverbindlich und entfalten keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Im Festsetzungsteil 1 (F1) sind die besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft dargestellt. Hierzu zählen die Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile mit den zugehörigen Ge- und Verboten, die eine unmittelbare Wirksamkeit entfalten und rechtsverbindlich gegenüber jedem Bürger sind.

Im Festsetzungsteil 2 (F2) sind die Pflege-, Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen dargestellt. Sie sind mittelbar wirksam, da iIhre Umsetzung erst auf der Grundlage freiwilliger, vertraglicher Vereinbarungen erfolgt.

Zu jedem der drei Teile befinden sich im Anhang die zugehörigen Karten im Maßstab 1:30.000, jeweils auf 5 Teilblätter aufgeteilt.

Erläuterungsband

Der Erläuterungsband besteht aus dem Teil A (Umweltbericht) und dem Teil B (Erläuterungen). Er enthält keine rechtsverbindlichen Planaussagen.

Im Umweltbericht sind die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Landschaftsplanes auf die Schutzgüter der Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet.

In den Erläuterungen sind weitergehende Ausführungen und Informationen zum Plangebiet sowie zu den Darstellungen und Festsetzungen des Textbandes enthalten. Im Anhang befinden sich die 3 Themenkarten "Biotopverbund", "Reitwege" und "Vorrangbereiche zur Umsetzung von Maßnahmen".

Aktueller Verfahrensstand

Der Landschaftsplan ist am 13.12.2012 vom Kreistag als Satzung beschlossen worden. Nach Anzeige bei der Bezirksregierung Düsseldorf und anschließender Bekanntmachung tritt der Landschaftsplan voraussichtlich bis Mitte 2013 in Kraft.

   

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