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Kopfbaumpflege
Der als „Schneiteln“ bezeichnete Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt der Kopfbäume, insbesondere der Kopfweide(n) (Wappenbaum des Kreises Wesel) und der Kopfesche(n), kann mit Naturschutzmitteln der Europäischen Union und des Landes NRW gefördert werden. Der maximale Fördersatz beträgt 30 Euro/Kopfbaum, der tatsächliche Förderbetrag hängt von dem jeweiligen Pflegeaufwand ab.
Der Rückschnitt des je nach Baumart mindestens ca. 7 Jahre alten Aufwuchses erfolgt im Zeitraum 01. Oktober bis 28. Februar. Bei der Entsorgung des anfallenden Schnittgutes müssen die jeweils gültigen abfallrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Förderung der Kopfbaumpflege
- Lageplan mit dem Standort der Kopfbäume
Hinweise
Anträge können von März bis September des jeweiligen Jahres gestellt werden.

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