. . .




Inhalt

Lastenausgleich

Das Ausgleichsamt des Kreises Wesel, das als Regionalausgleichsamt am unteren Niederrhein auch für die Stadt Duisburg und den Kreis Kleve zuständig war, hat seine Tätigkeit zum 31.12.2011 beendet.

Durch Landesverordnung vom 24.05.2011 ging die Zuständigkeit für den Lastenausgleich in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2012 auf den Rhein-Kreis Neuss über.

Der Lastenausgleich und das dazugehörige umfassende Gesetzeswerk dienten in den Jahrzehnten der Nachkriegszeit durch die Gewährung von Entschädigungsleistungen sowie Aufbaudarlehen oder Kriegsschadenrente der Eingliederung von Vertriebenen, Kriegsachgeschädigten und Sowjetzonenflüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland.

Diese Aufgabe der Leistungsgewährung änderte sich mit der Wiedervereinigung 1990 und der Öffnung der Ostblockstaaten in den folgenden Jahren.

Die Bundesrepublik regelte die offenen Vermögensfragen für Objekte in den neuen Bundesländern durch umfassende Rückgabe- und Entschädigungsgesetze zugunsten der Alteigentümer. Damit galten die ursprünglich anerkannten Vermögensverluste als ausgeglichen und zur Vermeidung von Doppelentschädigungen waren die gewährten Lastenausgleichsleistungen zurückzufordern. Auch in Teilen Osteuropas, wie z.B. in Polen, konnten Spätaussiedler in Einzelfällen über ihre Vermögensobjekte wieder verfügen, was ebenfalls zur Rückforderung gewährter Lastenausgleichsleistungen führte. Diese Rückforderung bestimmte damit wesentlich die Arbeit des Ausgleichsamtes Wesel in den letzten zwei Jahrzehnten.

Hinweis: Die Empfänger von Schadensausgleichsleistungen sind weiterhin gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Ausgleichsbehörde anzuzeigen und die für die Rückforderung erforderlichen Angaben zu machen (§ 349 Lastenausgleichsgesetz). -

Bereits 2006 übernahm das Bundesausgleichsamt die Restaufgaben aus dem Bereich der Kriegsschadenrente und ab 01.01.2010 die Rückforderungsverfahren in Fällen, in denen noch kein Schadensausgleich eingetreten war.

Der weiter rückläufige Aufgabenumfang führte nun in Nordrhein-Westfalen zu einer Konzentration der restlichen Verfahren beim Ausgleichsamt Neuss. Die Akten und notwendigen Unterlagen  wurden im Dezember 2011 abgegeben.

Das Ausgleichsamt Wesel hat außerdem mehr als 26.000 Akten mit Schäden an Einheitswertvermögen dem Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth übergeben. Bei berechtigtem Interesse oder zu wissenschaftlichen Zwecken können dort Auskünfte erbeten oder Akten eingesehen werden.

Der übrige Aktenbestand des Ausgleichsamtes Wesel ist bzw. wird unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen vernichtet.

Kontaktdaten:

Bundesausgleichsamt, Saalburgstr.155-157, 61350 Bad Homburg vor der Höhe, Tel. 03018/ 7030-0, E-Mail: Bundesausgleichsamt@badv.bund.de

Internet: www.bundesausgleichsamt.de                 

Rhein-Kreis Neuss -Ausgleichsamt-, Kreishaus Grevenbroich, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, Tel. 02181/ 6010, E-Mail: lastenausgleich@rhein-kreis-neuss.de

Bundesarchiv - Außenstelle Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv). Dr.-Franz-Straße 1, 95445 Bayreuth, Telefon: 0921/4601-0, E-Mail: laa@bundesarchiv.de

   

© 2008: anatom5 perception marketing