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Heimaufsicht
Kontakt
Harald FuhrTelefon: 0281/207-2304Telefax: 0281/207-67-2304
Mobil: 0170 / 766 74 07
Manfred WörmerTelefon: 0281/207-2303
Telefax: 0281/207-67-2303
Mobil: 0175 / 221 49 15

Einrichtungen werden seit Mitte Dezember 2008 auf der Grundlage des neuen Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen, kurz: Wohn- und Teilhabegesetz - WTG, durch die Heimaufsicht beraten und überwacht. Sie ist Anlaufstelle für die Information, aber auch für die Sorgen und Nöte der dort lebenden Menschen, deren Angehörige oder Betreuer aber auch der dort arbeitenden Beschäftigten.
Die Aufsichtsbehörde des Kreises Wesel ist zuständig für Einrichtungen, die sich mit der stationären Betreuung älterer Menschen und volljähriger Menschen mit Behinderung befassen.
Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, den Menschen dort ein ihrer Selbstbestimmung und Würde entsprechendes Leben zu ermöglichen und, sofern notwendig, auch gegenüber den Einrichtungen einzufordern.
Das Wohn- und Teilhabegesetz legt hierfür die Mindestanforderungen fest. Es sichert insbesondere die strukturellen Rahmenbedingungen, soll aber auch unnötige bürokratische Hürden abbauen und zu einem normalen Alltagsleben beitragen. Dies wiederum macht sich z. B. fest an den erheblich erweiterten Mitwirkungsrechten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Sind Sie in irgendeiner Weise mit dem Thema rund um das "Leben in einer Einrichtung" befasst und haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns an!
