. . .




Inhalt

Integration von Spätaussiedlern und Vertriebenen

Kontakt

Ulrike Hermann
Telefon: 0281/207-2347
Telefax: 0281/207-4348


Personenkreis und Leistungen

Der Kreis Wesel ist zuständig für die Beratung, Statusfeststellung und Gewährung von Leistungen an Personen, die von den Folgen des 2. Weltkrieges betroffen sind (Vertriebene, Spätaussiedler, Spätaussiedlerinnen, Deutsche aus der ehemaligen DDR). Dieser Personenkreis hat die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen, Leistungen zu erhalten.

Aufnahme und Unterbringung

In Nordrhein-Westfalen werden die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern und Sätaussiedlerinen und ihren Familienangehörigen sowie ausländischen Flüchtlingen durch das Landesaufnahmegesetz sowie das Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt.

Die Städte und Gemeinden des Kreises Wesel sind dadurch verpflichtet, diese Personen aufzunehmen und ihnen eine vorläufige Unterkunft zu gewähren. Für die vorläufige Unterbringung stehen in jeder Kommune Übergangswohnheime zur Verfügung. Der Kreis Wesel kann sich als Aufsichtsbehörde jederzeit über die Aufnahme und die Art der Unterbringung informieren. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen in Absprache mit den Kommunen Begehungen durchgeführt. Sofern Mängel festgestellt werden, werden diese von den Kommunen schnellstmöglich beseitigt.

Spätaussiedler, Spätaussiedlerinnen und ihre Familienangehörigen können auf Antrag in eine andere Gemeinde eingewiesen werden.

Um die Integration in der neuen Wohnortgemeinde zu fördern, sind alle Kommunen bemüht, den Personen zeitnah eine eigene Wohnung anzubieten. Durch eine relativ entspannte Lage auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt ist die Wohnraumbeschaffung in der Regel unproblematisch.

Sprachförderung

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 erfolgt die sprachliche Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (siehe unter Links).

   

© 2008: anatom5 perception marketing