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Erika Morsch
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Behindertenbeauftragte





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Behinderung

Unter einer Behinderung wird vom Gesetzgeber ein für das Lebensalter eines Menschen untypischer Zustand verstanden. Dieser führt zu einer Beeinträchtigung oder dem Verlust von geistigen Fähigkeiten, seelischer Gesundheit oder körperlicher Funktionen. Entscheidend hierbei ist die Annahme, dass diese Beeinträchtigungen mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als 6 Monate anhalten werden. Die Ursachen für das Auftreten einer Behinderung spielen dabei keine Rolle.

Grundsätzlich lassen sich Behinderungen einteilen in:

  • körperliche Behinderung
  • Sinnesbehinderung
    • Blindheit
    • Gehörlosigkeit
    • Schwerhörigkeit
    • Taubblindheit
  • Sprachbehinderung
  • psychische Behinderung
  • Lernbehinderung
  • geistige Behinderung

Unterscheidung nach Ursachen:

erworbene Behinderungen durch

  • während der Geburt entstandene Schäden
  • durch Krankheiten
  • durch körperliche Schädigungen, die beispielsweise durch Gewalteinwirkung oder Unfall entstanden sind
  • durch Alterungsprozesse

angeborene Behinderungen durch

  • Vererbung bzw. chromosomal bedingt
  • vor der Geburt entstandene Schädigungen.

Behinderungen können auch als Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten oder weitere Behinderungen zur Folge haben.

   

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