Inhalt
Pflegekonferenz im Kreis Wesel

Grundlage für die Durchführung von Pflegekonferenzen bildet § 5 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen - PfG NW. Seit 1996 tagt im Kreis Wesel die Pflegekonferenz. Ab 2000 war eine nachlassende Beteiligung der Mitglieder an den Sitzungen zu erkennen. Dies galt sowohl im Hinblick auf eine abnehmende Gesamtteilnehmerzahl in den Sitzungen, als auch auf eine nachlassende aktive Teilnahme der Mitglieder in den Sitzungen. Es war zu befürchten, dass diese "Abnutzungserscheinungen" bei einem Fortbestand in der "alten" Konzeption weiter zunehmen würde. Unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung, die diesem Gremium beigemessen wird, galt es, dem beginnenden Negativtrend entgegen zu wirken.
Seinerzeit wurden in den Konferenzen, in denen alle Sparten vertreten waren, überwiegend Einzelprobleme behandelt. In jeder Sitzung waren also Mitglieder anwesend, die von den jeweiligen Themen entweder gar nicht oder nur in geringem Maße angesprochen wurden. Für viele Mitglieder war der Aufwand, jeder Sitzung beizuwohnen, im Vergleich zu den Resultaten, nicht gerechtfertigt. Dieser Umstand wurde als Hauptursache für das nachlassende Interesse zunächst angenommen.
Um der Problematik auf den Grund zu gehen, wurde im März 2000 eine Mitgliederumfrage zur Situation der Pflegekonferenz durchgeführt. Bezeichnend war, dass die Beteiligungsquote an der Umfrage lediglich bei 37% lag. Das dennoch auswertbare Umfrageergebnis bestätigte die Vermutung. Dennoch wurde übereinstimmend geäußert, dass der Pflegekonferenz als Informationspool und Erörterungsgremium eine wichtige Rolle im Kreis Wesel zukommt und sie daher weiterhin Bestand haben muß. Die Geschäftsstelle der Pflegekonferenz wurde in der 15. Sitzung am 12.04.2000 beauftragt, eine Neukonzeption der Pflegekonferenz zu entwickeln, die zu einer effektiveren Arbeitsweise führen und die Motivation zur Mitarbeit aufrecht erhalten sollte.
Problemlösung
Eine Pflegekonferenz kann erst dann interessant gestaltet werden, wenn sich die in der Sitzung behandelten Themen mit den Interessenlagen der anwesenden Mitglieder annähernd decken. Hieraus resultiert, dass Sitzungen der Pflegekonferenz dann sinnvoll sind, wenn sie problemorientiert sind. Losgelöst von dem ursprünglichen Ansatz, der die Pflegekonferenz als ein in seiner Gesamtheit nicht öffentlich tagendes Gremium begreift, sollte die zukünftige Pflegekonferenz eine Institution darstellen, die flexibel und kurzfristig auf ein aktuelles Ereignis oder ein Problem reagieren kann und die Fachöffentlichkeit stärker einbezieht. Um das zu erreichen, wurde eine komplette Umstrukturierung der Pflegekonferenz notwendig.
Die Pflegekonferenz als Institution
Heute stellt die Pflegekonferenz eine mehrdimensionale Institution dar, deren organisatorische Struktur das Erarbeiten von Problemlösungen unmittelbarer, problemorientierter und transparenter zu ermöglichen. Die Fachöffentlichkeit wird unmittelbarer beteiligt. Es werden also ausschließlich Fachtagungen abgehalten. Die neue Institution Pflegekonferenz ist auf mehreren Ebenen definierbar:
Verfahrensebene
Die Arbeitsweise der Pflegekonferenz ist stark an den zu beratenden Inhalten orientiert. Diese Inhalte sind kategorisierbar in:
- "Reine Informationen", die ohne weiteren Beratungsbedarf an alle Interessierten und Betroffenen weitergeleitet werden,
- "Qualifizierte Informationen", die eine fachliche Stellungnahme oder Ergänzung erfordern,
- "Expertenrunden", die im Rahmen eines oder mehrerer Treffen ein konkretes Problem behandeln.
Inhaltsebene
Inhalte der Sitzungen der Pflegekonferenz werden unterteilt in:
- Einzelfälle, die einen eingegrenzten Teilnehmerkreis betreffen, aber für diesen Kreis von großer Bedeutung sind,
- Probleme der falschen Ebene, die im Rahmen der kommunalen Pflegekonferenz beraten, aber nicht gelöst werden können.
- Probleme und Sachverhalte, die auf der Ebene der kommunalen Pflegekonferenz beraten werden können und einen regionalen Regelungsbedarf auslösen, der von den Beteiligten umgesetzt werden kann.
Mitgliederebene
In der bisherigen Konstellation der Pflegekonferenz trafen sich alle Vertreter der Arbeitsgemeinschaften der einzelnen Sparten des Pflegemarktes zu den 2 - 3 mal jährlich stattfindenden Sitzungen. Auch heute sind alle Sparten des Pflegemarktes weiterhin in der Pflegekonferenz vertreten, jedoch werden infrage kommende Institutionen direkter beteiligt werden.
Beispiel: Es wird ein Thema beraten, das die stationäre Versorgung betrifft. Zu der Expertenrunde bzw. Fachtagung werden zielgerichtet und themenorientiert Vertreter (z.B. Heimleitungen, soziale Dienste, Pflegedienstleitungen etc.) aller stationären Einrichtungen im Kreis Wesel eingeladen.
Dadurch ergibt sich eine neue Mitgliederstruktur: Stammmitglieder sind die entsandten Vertreter der einzelnen Sparten, die bereits seit 1996 an den Sitzungen der Pflegekonferenz teilnehmen und in den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften sitzen. Der Mitgliederpool beinhaltet alle an den Themen der Pflegekonferenz interessierten, von den Themen betroffenen und in den einzelnen Sparten organisierten Personen, Funktionsträger und Institutionsvertreter. Wie bisher auch, bestimmen die Mitglieder der einzelnen Sparten-Arbeitsgemeinschaft aus ihrer Mitte einen Vertreter, der als Stammitglied - Teilmenge des Mitgliederpools - auf den verschiedenen Handlungsebenen besondere Aufgaben wahrzunehmen hat.
Die Arbeitsweise der neuen Konzeption
Das Zusammenwirken der verschiedenen Ebenen bestimmt die Arbeitsweise der Pflegekonferenz. Sie wird geleitet durch die Verfahrensebene. Wie bisher, geht eine Information aus dem Bereich des Mitgliederpools der Pflegekonferenz oder aus externen Quellen, der Geschäftsstelle der Pflegekonferenz zu. Die Information wird anschließend von dort aufbereitet. Je nach Bedeutung und Art der Information ergeben sich folgende Handlungsmöglichkeiten:
Handlungsebene "reine Information"
Allgemeine Informationen, die ausschließlich zur Kenntnisnahme gelangen sollen, werden ¼ jährlich zusammengefasst und als Info-Sammlung "Die Pflegekonferenz im Kreis Wesel informiert" an die Stammmitglieder weitergegeben. Diese haben die Aufgabe, die jeweiligen Informationen den Mitgliedern ihrer Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung zu stellen, so dass jedes Mitglied des Mitgliederpools auf einem aktuellen Kenntnisstand ist. Betrachtet man dieses Verfahren der "reinen Information" unter den o.b. möglichen Inhalten, so ist festzustellen, dass zumeist Informationen zu relevanten Einzelfällen eine Rolle spielen werden.
Handlungsebene "qualifizierte Information"
Die Informationen werden schriftlich an die Stammmitglieder weitergegeben. Nach Absprache mit den Mitgliedern in deren Arbeitsgemeinschaft nehmen die Stammmitglieder zu dem Vorgang schriftlich Stellung, die von der Geschäftsstelle zusammengefaßt werden. Das Ergebnis wird den Stammmitgliedern und deren Arbeitsgemeinschaft mitgeteilt.
Handlungsebene "Expertenrunde"
Wenn bei einer Information Bedarf für eine Erörterung vorliegt, beruft die Geschäftsstelle eine Expertenrunde ein, die sich aus allen Vertretern zusammensetzt. Demnach werden Expertenrunden nur noch dann stattfinden, wenn das zu behandelnde Thema eine Erörterung tatsächlich rechtfertigt. Die Geschäftsstelle prüft jedes an sie herangetragene Thema anhand eines Kriterienkataloges und legt fest, ob die Einberufung einer Erörterungssitzung gerechtfertigt ist, oder, ob die Verfahren der reinen oder der qualifizierten Information zu nutzen sind. Eine Expertenrunde wird dann stattfinden, wenn das zu behandelnde Thema folgende Kriterien erfüllt:
- das Thema muss von regionaler Bedeutung sein,
- es soll sich nicht um einen Einzelfall handeln (es sei denn ein Einzelfall von grundsätzlicher Bedeutung),
- es muss ein tatsächlicher Regelungsbedarf vorhanden sein und
- eine konkrete Regelung oder Festlegung einer Vorgehensweise muss tatsächlich möglich sein.
Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, beruft die Geschäftsstelle - in Absprache mit dem Vorsitzenden der Pflegekonferenz - eine Expertenrunde ein. Die Geschäftsstelle lädt zu der Expertenrunde ein und informiert den restlichen Teil der Stammmitglieder. Auf Wunsch der Stammitglieder können weitere Mitglieder anderer Sparten durch die Geschäftsstelle zu einer Expertenrunde eingeladen werden. Die Teilnahme an der fachöffentlich stattfindenden Expertenrunde ist jedem Mitglied des Mitgliederpools freigestellt. Da ausschließlich Fachthemen in der Expertenrunde behandelt werden, sollte es möglich sein, am Inhalt der Beratungen orientiert, die entsprechenden Fachleute aus den Institutionen zu beteiligen. Hier liegt die Chance, durch die Fachlichkeit der Arbeitsebene, praxisorientierte Ergebnisse erzielen zu können.
Vorsitz und Moderation
Vorsitzender der Institution Pflegekonferenz ist der Sozialdezernent des Kreises Wesel, Stellvertreter ist der Leiter des Fachbereiches Soziales. Der Vorsitzende soll zukünftig nicht mehr automatisch Moderator einer problembezogenen Expertenrunde sein. Diese Aufgabe kann ein Mitglied der Geschäftsstelle oder ein Vertreter aus dem Mitgliederpool innehaben.

Downloads