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Hygieneüberwachung

Der Begriff "Hygiene" wird im klinischen Wörterbuch definiert als:
vorbeugende Maßnahme für die Gesunderhaltung einzelner Menschen und Gruppen, um körperliche Erkrankungen und geistige, seelische und soziale Störungen fernzuhalten und Menschen und Gesellschaften so widerstandsfähig wie möglich gegen die Entstehung körperlicher, geistiger und seelischer Erkrankungen zu machen.
Die Hygiene umfasst daher einen sehr breiten Bereich des menschlichen Lebens.
Dazu gehören z. B.:
- die Vorbeugung, Erkennung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
- die Sicherung der einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers, unser wichtigstes Lebensmittel
- die Mitwirkung bei der Städte- und Straßenbauplanung
Durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW (ÖGDG), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Hygieneverordnung und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist der Fachbereich Gesundheitswesen verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene zu überwachen. Auf diesen Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Hygieneüberwachung
- der Badegewässer
- der medizinischen und sonstigen Einrichtungen
- der Trinkwasserversorgung

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