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Kontakt

Torsten Wessel
Telefon: 02841/202-1121
Telefax: 02841/202-1922

Anerkennung Pharmazeutisch-technische Assistenten


Silke Bellingröhr
Telefon: 02841/202-1512
Telefax: 02841/202-67 1512

alle anderen nichtärztlichen Heilhilfsberufe





Inhalt

Anerkennung nichtärztlicher Heilhilfsberufe

Anerkennung im Ausland erworbener Ausbildungen in nichtakademischen Heilberufen

Die Ausbildung in den nichtakademischen Heilberufen ist bundeseinheitlich durch verschiedene Berufsgesetze, Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können im Ausland abgeschlossene, einschlägige Ausbildungen anerkannt werden.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Anerkennung mit Bezeichnung des anzuerkennenden Berufes in Deutschland
  • handgeschriebener Lebenslauf (handgeschrieben, da es im Gesetz vorgeschrieben ist)
  • Kopie des Diploms oder Berufsabschluss-Zeugnisses in Heimatsprache
  • Meldebescheinigung
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis (Belegart O)

Gebühr

  • 52,00 €: Entscheidung über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • zzgl. 50,00 € falls eine Sprachprüfung erforderlich ist

Hinweise

Wie das Anerkennungsverfahren abläuft, ist abhängig davon, ob eine Ausbildung

  • in einem Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes als Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger (sektorale Richtlinie) bzw. in einem anderen Heilberuf (allgemeine Richtlinie),
  • in einem Drittstaat absolviert wurde.

Seit dem 01.01.2008 ist für die Feststellung der objektiven Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes (Aus- und Weiterbildungen) das

Landesprüfungsamt für Medizin
Psychotherapie und Pharmazie
Erkrather Str. 339
40231 Düsseldorf

Tel.: 0211/ 45840

zuständig. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Verfahren.

Sofern die Gleichwertigkeit festgestellt wird, stellt anschließend der Fachdienst Gesundheitswesen bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen auf Antrag die Berufserlaubnisse aus und führt zuvor die ggf. erforderlichen Sprachprüfungen in Wort und Schrift in der Umgangs- und Fachsprache gebührenpflichtig durch.

Zu den nichtärztlichen Heilhilfsberufen gehören u. a. :

  • Physiotherapeuten
  • Masseure
  • Medizinische Bademeister
  • Logopäden
  • Ergotherapeuten
  • Diätassistenten
  • Orthopisten
  • Medizinisch-technische Assistenten (Laboratoriumsassistenten, Radiologenassistenten)
  • Podologen
  • Heilpraktiker
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten
  • Hebammen bzw. Entbindungspfleger
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)
   

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